item2
item2 item3 item2
item3 item2
item2

__| biba, die bildbank. ein Service der job journalistenbüro berlin GbR

Impressum

 

"biba, die bildbank" ist ein Service der

job journalistenbüro berlin GbR

 

Fichtestraße 1a, 10967 Berlin

Brückenstraße 4, 57299 Burbach

Sammel-Telefon + 49 (0) 700 564 3337

Sammel-Fax + 49 (0) 3212 564 3293

 

email: CvD[at]job-journalistenbuero.de

Internet: www.job-journalistenbuero.de

 

EU-Umsatzsteuer-Ident.-Nr. DE 13 555 9431

Steuer-Nr. 14 368 60210 / Finanzamt Berlin-Kreuzberg

 

Verantwortlich nach den Teledienstleistungsgesetzen ist

Klaus Martin Höfer (Sammel-Telefon 0700-KMHoefer / 0700-5646 3337).

 

Kontoverbindungen:

K.M.Hoefer / Stichwort "biba"

Kontonummer 47 65 05 109

Postbank Berlin (BLZ 100 100 10)

 

paypal-Konto für

Kreditkartenzahlungen und Auslandsüberweisungen

Name: job journalistenbüro berlin (Klaus M. Höfer)

email: CvD[at]job-journalistenbuero.de

 

Honorar zzgl. sieben Prozent Umsatzsteuer.

 

Keine Haftung für Querverweise auf andere Internet-Seiten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen/Autor der job journalistenbüro berlin GbR / biba, die bildbank durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

 

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen/Autors durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bild-/Textmaterials zur Veröffentlichung.

 

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß der Fotograf/Autor diese schriftlich anerkennt.

 

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehungauch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen/Autors.

 

II. Überlassenes Bild-/Textmaterial

 

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bild-/Textmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bild- und Textmaterial.

 

2. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.

 

3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

 

4. Das überlassene Material bleibt Eigentum des Fotografen/Autors, und zwar auch in dem Fall, daß Schadensersatz hierfür geleistet wird.

 

5. Der Kunde hat das Bild-/Textmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

 

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Materials betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Material als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

7. Jeder Nutzer, der sich im Internet (bei www.biba-bildbank oder bei einem exterenen Dienstleister) anmeldet, erhält einen Benutzernamen und ein Passwort.. Beides ist vertraulich zu behandeln. Im Fall eines Missbrauch haftet der Nutzer für entstandene Schäden. Der Zugang ist kostenfrei und kann jederzeit ohe Angabe von Gründen gesperrt werden.

.

8. Die Online-Recherche ist kostenfrei. Jegliches Herunterladen ("Download") einer druckfähigen Datei (hochauflösend, high res) ist kostenpflichtig. Für jede Bilddatei werden fünf Euro (zzg. gesetzlicher Umsatzsteuer) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn Dateien nicht über die Plattform www.bild-bildbank.de, sondern externe Dienstleister (z.B. Mecom, Photopool und/oder APIS) zur Verfügung und zum Download angeboten werden. Die Rechnung ist sofort fällig, unabhängig von einer eventuellen späteren Nutzung.

 

III. Nutzungsrechte

 

1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.

 

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.

 

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bild-/Textmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bild-/Textmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

 

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen/Autors. Das gilt insbesondere für:

 

- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

 

- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Materials,

 

- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Materials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des Materials gem. Ziff.III 3. AGB dient,

 

- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Daten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,

 

- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Daten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),

 

- die Weitergabe des digitalisierten Materials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.

 

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.

 

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.

 

7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks.

 

IV. Honorare

 

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht Foto-Marketing (MFM) und für Texte die Honorarempfehlung Text der Mittelstandsgemeinschaft Journalismus. Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

 

2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Materials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.

 

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten gehen zu Lasten des Kunden.

 

4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 75,00 pro Aufnahme an.

 

5. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig.

 

V. Rückgabe des Bildmaterials

 

1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.

 

2. Überläßt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.

 

3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

 

VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz

 

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen/Autors erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Materials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

 

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Auf schlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.

 

3. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.

 

4. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

 

VII. Weiteres

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

 

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen könnten sich im Laufe der Zeit ändern. Die aktuell gültige Fassung ist im Internet einsehbar. Es obliegt der Sorgfaltspflicht des Kunden sich über die jeweils geltende AGB zu informieren.

 

4. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

 

5. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen/Autors.weitere IPTC-Informationen auf den ersten Blick verfuegbar. Ein Klick in das Bild oeffnet die Voransicht sowie alle Bilderlaeuterungen.